ISO Zertifizierung
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Offizielle wasserrechtliche Abnahme der erweiterten Kläranlage Handewitt

Am 16.12.2019 fand unter Anwesenheit der technischen Leitung und Betriebsleitung des Wasserverbandes Nord, sowie Vertretern der unteren Wasserbehörde des Kreises Schleswig-Flensburg, die offizielle wasserrechtliche Abnahme statt. Die Kläranlage Handewitt wurde von rd. 6.000 EW auf 10.000EW erweitert. Es wurde ein zusätzliches Belebungbecken als Belebung im Aufstaubetrieb (SBR) realisiert, der vorhandene Reaktor technisch ertüchtigt, sowie eine neue Gebläsestation, Pumpwerke, P-Fällungsanlage, eine Schlammtrocken- und Granulatlagerhalle, sowie eine mobile Schlammentwässerungseinrichtung errichtet. Für die neuen Einrichtungen der Kläranlage wurde eine neue NSHV-Schaltanlage mit Automatisierung und Prozess-Visualisierung geplant und errichtet.

Trotz der Erweiterung auf einen zweistrassigen Betrieb konnte durch eine gänzliche Energieoptimierung auch im Prozess selber, sowie den o.g. Ertüchtigungsmaßnahmen, nach den ersten Hochrechnungen, der Energieverbrauch der Kläranlage auf rd. 90.000 kWh/a gesenkt werden.

Die Besonderheit der Erweiterung der Kläranlage Handewitt war die vorherige enge planerische Abstimmung zwischen Wasserverband Nord (Bauherr), der Wasserbehörde und den enwacon-Ingenieuren, da vor dem Hintergrund der neuen EU Wasserrahmenrichtlinie (EU WRRL) der Vorfluter „Meyner Mühlenstrom“ auf seine Sensibilität der Einleitung von gereinigtem Wasser aus der Kläranlage untersucht werden musste. Dies war eine entscheidende Aufgabenstellung im Zuge der Genehmigungsplanung.
Es galt hier zu untersuchen, ob eine Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Bewirtschaftungszielen der EU-WRRL nach §§ 27 und 47 WHG konform geht. Hier wurden unter Zuhilfenahme eines Fachbiologen entsprechende empirische Untersuchungen am Gewässer selbst im Bereich der Einleitstelle durchgeführt, um einen Fachbeitrag in Anlehnung der EU-WRRL zu erstellen.
Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass die vorhabenbedingten Verschlechterungen des ökologischen Zustands von oberirdischen Gewässern und ihres chemischen Zustands am Vorfluter auszuschließen sind.