EU-Kommission verabschiedet die neue EU Kommunalabwasserrichtlinie
Das Europäische Parlament hat im Oktober 2023 die Novelle der EU Kommunalabwasserrichtline mit einer Vielzahl von Änderungen gegenüber dem Vorschlag der EU-Kommission verabschiedet. Seit dem 29.01.2024 ist dieses nun in den EU Gremien endverhandelt und beschlossen worden. Es verbleibt jetzt noch die förmliche Annahme durch das Europäische Parlament nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt, innerhalb der nächsten 20 Tage.
Im Hinblick dieser Änderungen bedeutet dies, dass künftig bei Betrieb, aber auch bei der Planung von Kläranlagen sich einiges ändern wird. Wie so immer, geht die Tendenz zu weiteren Verschärfungen, wie z.B. das künftig alle Kläranlagen über 100.000 EW mit eigens erzeugtem Strom, durch Windkraft, PV-Anlagen und natürlich Klärgas betrieben werden müssen. Die Quote liegt hier bei 75% des genannten regenerativ selbst erzeugtem Strom.
Im Weiteren sind Kläranlagen der Größenordnung 5 in den nächsten 5 Jahren mit einer 4. Reinigungsstufe nachzurüsten. Kläranlagen ab einer Größenordnung von 35.000EW müssen eine 4. Reinigungsstufe nachrüsten, wenn die gereinigte Abwassermenge in einen stark sensiblen Vorfluter abgeleitet wird. Das ist mitunter sehr entscheidend, da sehr viele Kläranlagen in ländlichen Regionen in sensible und abflussschwache Vorfluter ableiten. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie die nicht mit der kommunalen Abwasserrichtline zu verwechseln ist, sieht im Hinblick auf Spurenstoffe in natürlichen Gewässern noch eine weitere Verschärfung auch für die Ableitung in diese durch kleinere Kläranlagen vor, ist aber hier nicht Gegenstand der kommunalen Abwasserrichtlinie.
Was weiter zu erwarten war, ist die Phosphoreliminierung von mindestens 93% und die Stickstoffeliminierung von 80%, insofern die Abwassertemperatur über 12° Grad liegt.
Sehr überraschend ist nun auch das Verursacherprinzip. Hier sollen künftig Wirtschaftszweige anteilig die Kosten für eine verbesserte Abwasserreinigung mit tragen und nicht mehr über den üblichen Gebührenhaushalt einzig finanziert werden. Was die Wirtschaft daraus macht bleibt abzuwarten.
Auch das Thema Überwachungsleistungen bei SARS-Covid-Erregern, als auch die immer mehr zunehmende Problematik von Starkregenereignisse wird künftig angefasst.
Weitere Informationen hierzu finden sich unter:
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_24_504