ISO Zertifizierung
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HOAI Schulung bei enwacon

Bis zum Jahr 2019 galt die HOAI als bindendes Preisrecht für Ingenieursleistungen und sorgte für eine verlässliche Vergleichbarkeit. Seit dem Urteil des EuGH im Juli 2019 und der in 2021 überarbeiteten HOAI soll sich die Gestaltung von Architekten- und Ingenieurverträgen aber nun ergänzend auch an das gültige BGB anlehnen. Die Vertragsgestaltungen zwischen Planer und Bauherr werden überproportional umfangreicher! Daraus entstehen neue Rechte und Pflichten, vor allem die zunehmende Prüfung von umfangreichen  vertraglichen Inhalten seitens der Auftraggeber.

Vor diesem Hintergrund hatten wir Ende April die Gelegenheit, mit Herrn Dipl.-Ing. Ulrich Welter einen Tag bei uns um die Ecke im Wissenschaftspark Kiel, zusammenzukommen. Herr Welter ist öffentlich bestellter und vereidigter Honorarsachverständiger und gab uns einen sehr umfangreichen Einblick in die Neuerungen der aktuellen HOAI und in die neuen Vertragsrechte unter Berücksichtigung des BGBs. Er bestätigte den Eindruck, dass sich die früher noch gelebte ideologische, treuhänderische, sowie beratende Ingenieurtätigkeit gegenüber Auftraggebern heute zunehmend in eine nüchterne Sachverwaltung verwandelt. Die Planer müssen genau wie die Gewerke auf ihre Rechte pochen, das Wettbewerbsverhalten ändert sich und ein Umdenken in der Honorarangebotslegung muss stattfinden. Im Fazit, es wird sich vieles verändern!

Für die vielen Impulse  zu Chancen und Risiken in einem Markt im Umbruch sind wir Herrn Welter sehr dankbar !